Nahaufnahme einer Hand, die auf einen Notizblock schreibt

Transfer­gesellschaft

Eine sinnvolle Alternative zur betriebsbedingten Kündigung

Bei der Entscheidung Umstrukturierungen durchzuführen, ist ein Stellen- bzw. Personalabbau oft unvermeidlich. Es ist für die Unternehmensführung kein leichter Entschluss, diesen Weg zu wählen. Menschen sind das größte Kapital eines Unternehmens. Das wissen auch die Betriebsparteien. Sowohl das Management als auch den Betriebsrat lässt dieser Schritt nicht kalt.  

In enger Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat und der Unternehmensleitung unterstützt die LEXA Beratungsgesellschaft bei der Aufstellung eines fairen Transfer-Sozialplanes. Hierbei werden unter Beachtung des § 111 SGB III die Rahmenbedingungen erarbeitet und festgelegt, um den Mitarbeitern einen Wechsel in eine Transfergesellschaft zu ermöglichen.

Für den Arbeitgeber bedeutet es:  Keine betriebsbedingten Kündigungen! Keine unberechenbaren, kost-spieligen und langwierigen Prozesse! Und schnelle Wiederherstellung der notwendigen Ruhe im Betriebsablauf!

Wie funktioniert eine Transfergesellschaft?

Ablauf Transfergesellschaft

Mit dem Abschluss des sogenannten „Dreiseitigen Vertrages“ endet das bestehende Arbeitsverhältnis und es entsteht ein neues sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis mit der Transfergesellschaft (TG). Hierdurch verlängert sich die individuelle Kündigungszeit auf maximal 12 Monate und verhindert einen frühzeitigen Eintritt in die Arbeitslosigkeit.    

(Anmerkung: Der „Dreiseitige Vertrag“ oder auch „Drei-Parteien-Vertrag“ ist eine Vereinbarung zwischen dem Mitarbeiter, dem Unternehmen und der Transfergesellschaft.)

Was bedeutet das finanziell für die Mitarbeiter?

Die finanzielle Absicherung erfolgt durch Zahlung von Transfer-Kurzarbeitergeld über die Bundesagentur für Arbeit und des im Sozialplan vereinbarten Aufstockungsbetrages. Je nach Vereinbarung der Betriebsparteien ergibt dies etwa 80 % des Nettogehaltes.
Urlaubsgeld- und Feiertagsausgleich erfolgen, wie vom Gesetzgeber vorgeschrieben, mit 100 % Lohnausgleich. Sozialversicherungsbeiträge werden vom ehemaligen Unternehmen auf der Basis von 80 % des letzten Bruttogehaltes getragen.
Attraktiv kann hierbei auch die in den meisten Fällen ausgehandelte „Sprinterprämie“ sein. Tritt der Mitarbeiter vor Ende der vereinbarten Laufzeit aus der Transfergesellschaft aus, erhält er für jeden vollen Monat der vorzeitigen Beendigung des Vertrages eine im Sozialplan festgesetzte Prämie ausgezahlt.

Gehaltszahlung Transfergesellschaft

Was sind die Vorteile?

Ein Vorteil von Transfergesellschaften (TG) ist unter anderem, dass der Arbeitnehmer mit dem Eintritt in die TG alle Angebote wie Bewerbungscoachings, Qualifizierungen, Weiterbildungen nutzen kann. In der TG erhält man die Chance, sich mit professioneller Hilfe und durch sorgfältige Vorbereitung richtig und erfolgreich zu bewerben. Mit diesem Wissen und Können erhöht der Arbeitnehmer die Aussichten auf Erfolg erheblich. Ein weiterer positiver Aspekt ist, sich aus einem bestehenden Beschäftigungsverhältnis heraus (job-to-job) zu bewerben.
Bei Aufnahme eines neuen Beschäftigungsverhältnisses besteht die Möglichkeit mit LEXA eine „Ruhendvereinbarung“ anzuschließen. So haben Sie die Gelegenheit auszuprobieren, ob die neue Beschäftigung das Richtige für Sie ist. Ist das nicht der Fall (das kommt übrigens sehr selten vor) – kommen Sie wieder zu uns zurück in die LEXA.

Ziel unseres Handelns ist, für Sie und mit Ihnen neue Perspektiven und Chancen für Ihre berufliche Zukunft zu schaffen.

Wir sind da, um Sie dabei zu unterstützen.

Team Personaltransfer:

02241 – 94 33 687
personaltransfer@lexa-beratung.de


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Feedback:

Durch Rückmeldungen von Transfermitarbeitern wissen wir, dass das regelmäßige Treffen zu Workshops und Seminaren in den Räumlichkeiten der LEXA sowie die Beratungsgespräche helfen, den Frust und die Sorgen loszulassen. Sie geben Hoffnung. Man fühlt sich aufgefangen und verfällt nicht in Ratlosigkeit. Schließlich ist ja jeder in der gleichen Situation. Hier hat plötzlich das Wort „Kollegialität“ wieder einen hohen Stellenwert.

Man meinte, die Kollegialität sei ein bisschen verloren gegangen, weil doch in dem ganzen Prozess immer wieder die Frage auftaucht: Warum bin ich betroffen und nicht der oder die? Der Austausch und die moralische Unterstützung untereinander helfen, aus dem emotionalen Tief leichter und schneller herauszukommen.

Das schafft einen klaren Kopf für wichtige Dinge, wie z. B. Bewerbungen. Denn schließlich will ja jeder rasch wieder einen neuen adäquaten Job.