AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der LEXA Beratungsgesellschaft mbH und der LEXA Transfer GmbH

Sofern nichts anderes mit Ihnen vereinbart wurde, gelten die nachfolgenden AGB für alle Veranstaltungen und Seminare, die durch LEXA Beratungsgesellschaft mbH oder LEXA Transfer GmbH durchgeführt werden.

Unser Angebot ist bestimmt für Industrie, Handel sowie alle sonstigen gewerblichen Kunden. Alle angegebenen Preise verstehen sich netto, zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer. Unser Angebot ist begrenzt auf die Anzahl freier Veranstaltungsplätze.

1. Anmeldung

Eine Anmeldung zu unseren Veranstaltungen erfolgt vorzugsweise online über unsere Homepage www.lexa-beratung.de, alternativ schriftlich oder per Email, und ist verbindlich. Da die Teilnehmerzahl begrenzt ist, werden Anmeldungen in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Nach Ihrer Anmeldung erhalten Sie per Email eine Anmeldebestätigung mit allen Details zur Veranstaltung. Der Vertrag kommt durch Zugang der Anmeldebestätigung zustande. Eine Reservierung eines Seminarplatzes ist schriftlich möglich.

Ein vereinbarter Gremium-Rabatt gilt nur für Personen desselben Betriebsratsgremiums eines Standortes (d.h. nicht für den Gesamt- oder Konzernbetriebsrat).

2. Seminargebühren

Die Seminargebühren sind zu dem in der Rechnung genannten Zahlungstermin fällig. Alle angegebenen Preise verstehen sich netto, zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer. Im Preis inbegriffen sind die Teilnahme an der Veranstaltung, eine Tagungspauschale, umfassende Unterlagen (die Weitergabe der Unterlagen an Dritte im Original, als Kopie, in Auszügen oder durch eine inhaltliche Darstellung bedarf der schriftlichen Zustimmung von LEXA) sowie eine Teilnahmebestätigung bzw. das Zertifikat.

Hotelkosten sind in der Regel nicht enthalten und müssen direkt mit dem jeweiligen Hotel abgerechnet werden.

3. Hotelreservierung

Auf Wunsch übernehmen wir für Sie die Reservierung im Seminarhotel (in der Regel umfasst dies Übernachtung inkl. Vollpension; alle Preise verstehen sich netto zzgl. MwSt.). Sie beauftragten dadurch LEXA, einen Vertrag zwischen Ihnen als Seminarteilnehmer und dem Hotel abzuschließen. Bitte teilen Sie uns Ihren Reservierungswunsch bei Ihrer Anmeldung entsprechend mit.

Die Abrechnung der Hotelkosten erfolgt direkt zwischen dem Seminarteilnehmer und dem Hotel.

4. Umbuchung, Ersatzteilnahme, Stornierung

Selbstverständlich besteht jederzeit die Möglichkeit, kostenfrei einen Ersatzteilnehmer für den gebuchten Termin zu benennen. Unser Tipp: Benennen Sie in Ihrem Betriebsratsbeschluss zur Entsendung von Teilnehmern zum Seminar gleich Ersatzteilnehmer.

Eine Umbuchung auf einen Ersatztermin oder eine andere Veranstaltung ist jederzeit möglich. Dies hat schriftlich zu erfolgen. Im Falle einer Umbuchung entstehen folgende Bearbeitungsgebühren:

  • Umbuchung bis 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn: kostenlos
  • Umbuchung ab 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn: € 180,- zzgl. MwSt.

Sollten Sie vom Vertrag zurücktreten müssen oder wollen, teilen Sie uns dies bitte unverzüglich schriftlich mit. In diesem Fall entstehen folgende Kosten:

  • Stornierung der Anmeldung bis 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn: kostenlos, evtl. geleistete Teilnahmegebühren werden im vollen Umfang rückerstattet
  • Stornierung der Anmeldung bis 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn: 50% der Teilnahmegebühr
  • Bei einer Stornierung ab 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn oder bei Nichterscheinen: 100% der Teilnahmegebühr

Für die Rechtzeitigkeit des Rücktritts ist der schriftliche Eingang der Erklärung bei LEXA maßgeblich. Bitte denken Sie daran, ggf. Ihre Hotel- und Reisebuchungen zu stornieren. Hier können weitere Kosten entstehen.

Eingeräumte Preisnachlässe auf Sammelbuchungen entfallen, wenn nicht alle Positionen der beauftragten Sammelbuchung in Anspruch genommen werden.

Bei unserer Veranstaltung in Kooperation mit der IG Metall Bonn-Rhein-Sieg „Mitbestimmungsarena“ ist eine kostenlose Stornierung bis 2 Wochen vor dem Termin kostenfrei, bei später eingehenden Stornierungen oder Nichterscheinen wird die Teilnahmegebühr sowie die Verpflegungspauschale zu 100% in Rechnung gestellt. Selbstverständlich besteht aber jederzeit die Möglichkeit, kostenfrei einen Ersatzteilnehmer für den gebuchten Termin zu benennen. Unser Tipp: Benennen Sie in Ihrem Betriebsratsbeschluss zur Entsendung von Teilnehmern zum Seminar gleich Ersatzteilnehmer.

5. Absage / Änderung

LEXA behält sich vor, notwendige organisatorische und/oder inhaltliche Änderungen vor und während der Veranstaltung vorzunehmen, soweit das grundsätzliche Veranstaltungskonzept dadurch nicht wesentlich geändert wird. LEXA behält sich des Weiteren vor, vom Vertrag zurückzutreten, falls eine vom Veranstaltungskonzept abhängige Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann oder die Veranstaltung ausfallen muss, z. B. wegen Krankheit des Referenten bzw. aus Gründen, die nicht durch LEXA beeinflussbar sind, z. B. wegen höherer Gewalt. In einem solchen Fall wird LEXA versuchen, Ihnen einen Ersatztermin anzubieten, sofern dies möglich ist und Sie als Kunde damit einverstanden sind. Andernfalls erhalten Sie bereits geleistete Zahlungen selbstverständlich zurückerstattet. Geringfügige Änderungen sowie die Benennung von Ersatzreferenten und Wechsel des Seminarhotels (im selben Ort) behalten wir uns vor. Haftungs- und/oder Schadensersatzansprüche für die vorgenannten Fälle sind ausgeschlossen.
Bereits gezahlte Veranstaltungsgebühren werden bei einem Rücktritt seitens LEXA in Absprache mit dem Kunden gutgeschrieben oder erstattet.

Weitergehende Haftungs- und Schadenersatzansprüche, die nicht die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit betreffen, sind, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit unsererseits vorliegt, ausgeschlossen. Bitte beachten Sie dies auch für von Ihnen gebuchte Hotelzimmer sowie Flug- oder Bahntickets.

6. Seminarunterlagen

Jeder Teilnehmer / jede Teilnehmerin erhält von uns Seminarunterlagen; entweder vor Ort oder zum Download. Alle ausgegebenen Unterlagen sind urheberrechtlich geschützt. Jede Bearbeitung, Vervielfältigung oder Verbreitung ist ohne die Einwilligung des Veranstalters nicht gestattet. Die im Rahmen der Weiterbildung zur Verfügung gestellten Dokumente werden nach bestem Wissen und Kenntnisstand erstellt. Haftung und Gewähr für die Korrektheit, Aktualität, Vollständigkeit und Qualität der Inhalte sind ausgeschlossen.

7. Haftung

Die Veranstaltungsteilnahme erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr. Die gesetzliche Unfallversicherung des Arbeitgebers besteht auch während der Veranstaltungszeiten. Während der veranstaltungsfreien Zeit und der Teilnahme am freiwilligen Begleitprogramm greift diese arbeitgeberseitige Versicherung nicht.

Für die Inhalte der Vorträge und Seminarunterlagen sind die Referenten/-innen verantwortlich. LEXA haftet für Schäden bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten nach den gesetzlichen Bestimmungen. Für sonstige Schäden haftet LEXA nur, wenn sie auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung seitens LEXA oder einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der LEXA beruhen. Der Schadensersatzanspruch wegen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden beschränkt. Ein Anspruch auf Ersatz mittelbarer Schäden, insbesondere Arbeits- / Verdienstausfall und entgangenem Gewinn, besteht nicht.

8. Gerichtsstand

Allgemeiner Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Ansprüche ist Siegburg.